Die Heilstättenschule nimmt den Kontakt zur Stammschule im Einverständnis mit den Eltern/Erziehungsberechtigten auf.
Die Heilstättenschule schickt den Erstkontakt per Email zur Stammschule, mit der Bitte um eine telefonische Rückmeldung.
Besonders wichtig sind die Beobachtungen der Stammschule hinsichtlich des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens den Jugendlichen betreffend.
Informieren Sie bitte auch Betreuungslehrer*innen oder die Schulsozialarbeit, sofern diese bereits involviert sind.
Geben Sie bitte die notwendigen Lerninhalte an die Heilstättenschule bzw. auf den genutzten Lernplattformen weiter.
Koordinieren Sie bitte mit den Kolleg*innen der Heilstätten-schule Tests und Schul-arbeiten, beziehungsweise andere Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung (Projektarbeiten, Online-prüfungen, …)
Die Benotung der Leistungen hinsichtlich Tests und Schularbeiten erfolgt an der Stammschule durch die jeweilige Lehrkraft.
Auf Datenschutz wird großer Wert gelegt (Verschwiegenheitspflicht, DSGVO, …)
Schüler*innen können während des Krankenhausaufenthalts trotz schulischer Betreuung vor Ort, möglicherweise nicht alle Lerninhalte zeitgerecht und vollständig bearbeiten; aufgrund verschiedenster Umstände (psychische Verfassung, verkürzter Stundenplan, Therapien, …)
Jugendliche der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) haben zudem die Möglichkeit einer zusätzlichen stundenweisen Beschulung durch die Höhere Schule im Spital (HIS) in speziellen Fächern (BWL, RW, Italienisch, …)
Die Anwesenheit in der Heilstättenschule ist laut geltendem Recht als Schulbesuch anzuerkennen.
Lernplattformen
Die Arbeit mit Lernplattformen (MS Teams, Google Classroom, …) entwickelt sich immer mehr zu einem geeigneten Instrument, wenn es darum geht die Jugendlichen mit Lernmaterialien zu versorgen und sich schulisch auszutauschen.
Vor Ort sind Laptops, Standgeräte und I-Pads vorhanden auf die die Schüler*innen zugreifen können. Bevorzugt werden jedoch eigene Geräte. (BYOD)
Schüler*innen können an Onlineangeboten der Stammschule teilnehmen, sofern es der zeitliche Rahmen erlaubt.
Onlineprüfungen wurden auch schon abgehalten.